Was bedeutet die zunehmende E-Mobilität für Bürogebäude in Deutschland?

Ladeinfrastruktur für Unternehmen |

German flag in front of building

Der Trend zu E-Autos ist in ganz Europa unumkehrbar. Und für Deutschland bedeutet das mehr als nur einen großen Richtungswechsel für die hiesige Automobilindustrie, denn auch beim Ausbau der Ladeinfrastruktur muss schnell gehandelt werden.

Dabei geht es nicht nur darum, dass genügend „Saft“ für die wachsende Anzahl von Elektrofahrzeugen vorhanden sein muss, die bald die Mehrheit der Autos auf Deutschlands Straßen ausmachen werden, da die Europäische Union den Verkauf neuer Benzin- oder Dieselfahrzeuge ab 2035 verbietet. Auch der Ausbau des bundesweiten Netzes von Ladestationen wird eine wichtige Rolle bei der Verpflichtung der deutschen Regierung spielen, die Treibhausgase bis 2030 auf 65 % des Niveaus von 1990 zu reduzieren, so wie es im Klimaschutzgesetz festgelegt ist.

Dabei geht es im Großen und Ganzen um den Europäischen Green Deal, der darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf dem gesamten Kontinent auf Null zu reduzieren.

Sie stellen sich jetzt vielleicht die Frage, was all das mit Bürogebäuden zu tun hat. Nun, das Klimaschutzgesetz stellt den Immobiliensektor als einen wichtigen Bereich heraus, mit denen die Ziele zur CO₂-Reduzierung erreicht werden können. Und Deutschland hat bereits damit begonnen, Gesetze zur Ladeinfrastruktur zu erlassen, die sowohl neue als auch bestehende Gebäude betreffen.

Das mag sich für die Entwickler und Eigentümer von Bürogebäuden in Deutschland nach einer ermüdenden Belastung anhören. Aber weit gefehlt! Im Folgenden erklären wir, wie die Ladeinfrastruktur zu einer intelligenten und kostengünstigen Investition wird. Nachdem wir die relevanten Bauvorschriften skizziert haben, gehen wir auf die Bedeutung von Facility Managern und Umweltberatern beim Rollout-Prozess ein.

E-Ladeinfrastruktur in deutschen Büros: Boom und Chance

Deutschland baut sein Ladenetzwerk aus. Dabei ist ein besonderer Trend zu beachten: Die Anzahl der Besitzer von Elektrofahrzeugen, die zu Hause laden können, wird von 80 % im Jahr 2018 auf 72 % im Jahr 2030 sinken. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Tatsache, dass bis dahin exponentiell mehr E-Fahrzeuge auf der Straße unterwegs sein werden, was bedeutet, dass noch mehr Autos einen Ladeplatz benötigen! Letztendlich wird es eine enorme Nachfrage nach Ladestationen am Arbeitsplatz geben, was für die Besitzer von Bürogebäuden eine echte Chance darstellt,denn das bedeutet, dass eine vorhandene Ladeinfrastruktur einen Wettbewerbsvorteil hinsichtlich des Mehrwerts für ein Gebäude darstellt. Und aus Sicht der Mieter macht es ihr Unternehmen zu einem attraktiveren Arbeitsplatz – sowohl aus praktischer als auch ethischer Sicht. Das könnte höhere Mieten rechtfertigen und die Mieterbindung verbessern – all das bedeutet eine hervorragende Rendite.

Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien. Wenn Sie ein Gebäude von Anfang an zukunftssicher machen, sparen Sie in der Zukunft. Außerdem macht eine E-Mobilitätsinfrastruktur ein Projekt für umweltbewusste Investoren und Mieter viel attraktiver.

Car charging using ChargePoint CP6000

Deutsches Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Nur für den Fall, dass die Vorteile für deutsche Büroimmobilienbesitzer nicht überzeugend genug sind, hat das deutsche Recht sichergestellt, dass Ihnen in dieser Sache wirklich keine Wahl bleibt. Der Grundstein dazu ist das 2021 verabschiedete deutsche Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität.

Dieses Gesetz ist eine nationale Gesetzgebung, die auf der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) aufbaut. Dabei müssen Gebäudeeigentümer und Entwickler klar definierte Ziele für die Ladeinfrastruktur erreichen. So müssen beispielsweise neue Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Parkplätzen mindestens an jedem dritten Stellplatz über die Verkabelung für zukünftige Ladepunkte verfügen. Außerdem muss eine Ladestation installiert werden.

Ähnliche Vorgaben macht die GEIG auch für Gebäude, die modernisiert werden. Und nicht einmal diejenigen, die keine Renovierungsarbeiten planen, bleiben davon verschont: Büroimmobilien mit mehr als 20 Parkplätzen müssen sicherstellen, dass bis zum 1. Januar 2025 mindestens eine Ladestation installiert ist.

In der Zwischenzeit hat sich die EU jedoch kürzlich vorläufig auf eine Überarbeitung der bisherigen Gebäuderichtlinien aus dem Jahr 2021 geeinigt, um ihre Klimaziele zu erhöhen und das übergeordnete Ziel der CO₂-Neutralität bis 2050 zu erreichen. Im Rahmen dieser überarbeiteten Rechtsvorschriften hat die EU ihre spezifischen Ziele für die E-Ladeinfrastruktur in Geschäfts- und Bürogebäuden verschärft. Konkret sieht die Überarbeitung vor, dass das Gebäude über mindestens eine Ladestation pro fünf Parkplätze verfügen muss sowie über eine Vorverkabelung für mindestens 50 % der übrigen Parkplätze verfügen muss, um die Installation zukünftiger Ladepunkte zu erleichtern. Bei Gebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen muss in Deutschland bis 2027 mindestens eine Ladestation pro zehn Parkplätze installiert werden oder für mindestens 50 % der Parkplätze eine Verkabelung vorhanden sein, um die zukünftigen Ladestationen für Elektrofahrzeuge installieren zu können.

Daher muss Deutschland das deutsche Gesetz in den kommenden Monaten anpassen, dass es mit der neuen europäischen Gesetzgebung übereinstimmt.

Sowohl das deutsche Gesetz als auch die überarbeitete EU-Richtlinie führen dazu, dass die Ladeinfrastruktur unweigerlich Teil der deutschen Bürogebäudelandschaft wird. Und die Uhr tickt: Büroeigentümer und Entwickler haben keine Zeit, die E-Mobilität zu ignorieren.

Steuerfrei für alle

Doch es geht nicht nur um den Komfort und die Einsparungen, die das Laden von Elektrofahrzeugen für Mitarbeiter in einem Bürogebäude attraktiv machen, denn das deutsche Steuerrecht (insbesondere § 3 Nr. 46 des Einkommenssteuergesetzes) sieht den vom Unternehmen bereitgestellten Strom nicht als steuerpflichtigen Vorteil an.

Auch das Unternehmen (oder sogar der Immobilieneigentümer) sollten sich keine Sorgen darüber machen, dass sie als „Stromversorger“ besteuert werden. Genau dieses E-Mobilitätsszenario wird im jeweiligen Steuerrecht spezifisch behandelt.

Die Rolle der Facility Manager

Obwohl viele Menschen an der Entwicklung und Umsetzung einer E-Ladestrategie für Büroimmobilien beteiligt sind, spielen Facility Manager wahrscheinlich die wichtigste Rolle. Sie sind auch als Property Manager, Maintenance Manager, Community Manager oder RE Asset Manager bekannt und bilden die Schnittstelle zwischen dem Gebäudeeigentümer und den Mietern. Sie haben die Aufgabe, die Leistung und den Wert der spezifischen Immobilien zu optimieren, für die sie verantwortlich sind.

Auch die Wartung und Reparaturen fallen in den Aufgabenbereich eines Facility Managers. Dies sind wichtige Bereiche, da Ladestationen, die nicht effizient sind oder nicht funktionieren, die Zufriedenheit der Mieter beeinträchtigen können!

Ein engagierter, sachkundiger und gut ausgestatteter Facility Manager ist daher ein wichtiger Akteur bei der Auswahl und dem Betrieb einer Ladelösung. Außerdem sollte ein guter Facility Manager in der Lage sein, den Mietern die Vorteile in Bezug auf Vermarktung, Gewinnung neuer Mieter, Mitarbeiterzufriedenheit und Kosteneinsparungen sowohl vor als auch nach der Installation der Ladeinfrastruktur darzustellen. Wenn die Mieter wissen, wie wichtig solch eine Anlage ist, werden die Beziehungen zu den Mietern gestärkt und so die Rendite jeder Investition in die Ladeinfrastruktur maximiert.

Building consultants discussing

Umweltberater, die Ihnen zur Seite stehen

Viele Gewerbeimmobilienbesitzer in Deutschland verstehen intuitiv die geschäftlichen Vorteile, die die Installation einer E-Ladeinfrastruktur in ihren Immobilien mit sich bringt. (Auch ihre Mieter erinnern sie regelmäßig daran!) Aber die technischen Details sowie die langfristige Ausrichtung des Gebäudes stellen eine Herausforderung dar.

Auch die Mieter werden wahrscheinlich in das Umsetzungsprojekt involviert sein – und die haben ihre eigenen Vorstellungen. Welche Lösung passt am besten zu den ESG-Zielen, dem Umweltimage und der Rekrutierungsstrategie ihres Unternehmens? Wie hoch ist die Nachfrage nach Ladestationen bei ihren Mitarbeitern – und wie wird diese sich im Laufe der Zeit entwickeln?

Kein Wunder also, dass sich die Beratungsbranche diesen Herausforderungen angenommen hat. Umweltberater spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Definition, wie E-Ladestationen in Bürogebäuden implementiert werden. Sie können genau die Informationen bereitstellen und den Facility Manager sowie alle anderen Beteiligten bei Bedarf unterstützen.

Zusammenfassung

Für Besitzer und Entwickler von Büroimmobilien in Deutschland stellt sich nicht mehr die Frage, ob sie über Ladestationen auf ihren Parkplätzen nachdenken müssen, sondern wann sie dies tun sollten. Dafür sorgt schon das GEIG-Gesetz, zumindest für Gebäude von nennenswerter Größe. Aber unabhängig von der Größe einer Immobilie sollte der Mehrwert, den die E-Ladestationen bieten, den Eigentümern die Entscheidung erleichtern. Danach ist es nur noch eine Frage der Umsetzung.

Erfahren Sie mehr darüber, wie ChargePoint Ihnen helfen kann, die Rendite zu steigern, indem Sie eine stressfreie Ladeinfrastruktur in Ihren Bürogebäuden installieren und betreiben.

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Dieser Blog-Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die EU-Vorschriften und Förderungen für Gewerbeimmobilien. Die Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und sind nicht verbindlich.


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