Das Wichtigste in Kürze |
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§14a verstehen und seine Auswirkungen auf Ladepunktbetreiber (CPOs)
Die Regelung nach §14a EnWG in Deutschland stellt einen bedeutenden Fortschritt im Netzmanagement dar und betrifft insbesondere Ladepunktbetreiber (CPOs). Gemäß dieser Regelung können Netzbetreiber den Stromverbrauch von Ladestationen während Zeiten von Netzengpässen vorübergehend reduzieren. Dies mag auf den ersten Blick einschränkend wirken, bietet jedoch erhebliche Vorteile für Betreiber von Ladepunkten.
Herausforderung und Chance
CPOs sind verpflichtet, §14a für nicht-öffentliche Ladestationen mit einer Stationsleistung größer 4.2 kW, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, einzuhalten, sofern dies vom Netzbetreiber vorgeschrieben wird. Diese Verpflichtung ist keine Ermessensentscheidung der CPOs, sondern eine bindende Vorgabe. Um die Einhaltung zu gewährleisten, wird die §14a-Konformität von den Netzbetreibern in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) gefordert.
Obwohl diese Verpflichtung anspruchsvoll erscheinen mag, bietet sie einen erheblichen finanziellen Vorteil. Durch die Gewährleistung der §14a-Kompatibilität können Betreiber von reduzierten Netzentgelten profitieren oder Bonuszahlungen erhalten, was die Stromkosten direkt senkt. Typische Einsparungen pro Station betragen jährlich zwischen 110 und 190 € bei einer pauschalen Erstattung. Werden die Stationen hingegen zeitvariabel gesteuert, können bis zu 60 % der energiebezogenen Komponente der Netzentgelte eingespart werden.
So funktioniert die Lösung von ChargePoint
Das Netzsteuerungspaket von ChargePoint vereint Konformität und Optimierung in einem anspruchsvollen dreiteiligen Ansatz:
- Intelligente Steuersignalverwaltung: Das System liest das binäre Signal des Netzbetreibers vom Rundsteuerempfänger oder von der Steuerbox aus und leitet diese nahtlos an unser cloudbasiertes Energiemanagementsystem (EMS) in der ChargePoint-Plattform weiter.
- Einhaltung der Lastbegrenzung: Wenn Netzbeschränkungen aktiviert sind, passt unser EMS die Gruppenlimits automatisch an die Anforderungen gemäß §14a an, um sicherzustellen, dass die vorgegebenen Grenzwerte für das Gebäude oder die Ladestationen nicht überschritten werden.
- Lokale Optimierung: Im Gegensatz zu Wettbewerbern, die während Beschränkungszeiten die Stromausgabe auf null reduzieren könnten, bietet unsere Lösung:
- Fortlaufende Ladevorgänge, indem die verfügbare Leistung intelligent verteilt wird.
- Priorisierung der Leistungszuteilung zwischen verschiedenen Ladestationen.
- Nutzung lokaler Energiequellen (z. B. Solarenergie oder Batteriespeicher), um Netzbeschränkungen auszugleichen.
Echte Vorteile für Ladepunktbetreiber
Die Umsetzung bietet mehrere Vorteile:
- Verpflichtende Konformität: Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz.
- Kosteneffizienz: Erhebliche Einsparungen durch reduzierte Netzentgelte.
- Einfache Installation: Unsere §14a-Lösung wird ausschließlich am Steuersystem des Netzbetreibers installiert, sodass keine zusätzlichen Kabel zu den Ladestationen verlegt werden müssen.
- Betriebliche Flexibilität: Gewährleistet Ladevorgänge auch während Einschränkungszeiten.
- Zukunftssicherheit: Unterstützt die Integration erneuerbarer Energiequellen und Speichersysteme.
- Hardwareunabhängigkeit: Funktioniert nahtlos mit AC- und DC-Stationen (vorausgesetzt, OCPP Smart Charging wird unterstützt).
Einfache Implementierung, umfassende Lösung
Egal, ob Sie neu bei ChargePoint sind oder bereits Kunde mit oder ohne Dynamische Lastmanagement-Lösungen – wir bieten maßgeschneiderte Hardwarepakete und Unterstützung, um eine reibungslose Implementierung zu gewährleisten und sowohl Konformität als auch Effizienz zu maximieren.
Diese Regelung geht über reine Konformität hinaus – sie bietet die Möglichkeit, Ihre Ladeinfrastruktur zu optimieren und gleichzeitig Kosten zu senken. Mit der §14a-Lösung von ChargePoint erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen, sondern investieren in eine intelligentere und effizientere Ladezukunft.