ChargePoint unterstützt Entwickler von Gewerbeimmobilien bei den Vorschriften und Fördermitteln zum Laden von E-Fahrzeugen

Ladeinfrastruktur für Unternehmen |

Europäisches Stadtbild

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die CO-Emissionen, die durch den Straßenverkehr entstehen, deutlich zu reduzieren. Im Rahmen dieses Vorhabens wurden Regeln aufgestellt, die vorsehen, dass ab 2035 keine neuen Benzin- und Dieselfahrzeuge mehr verkauft werden, um dafür zu sorgen, dass der Verkehrssektor bis 2050 CO₂-neutral ist. Aus diesem Grund werden jetzt strenge Anforderungen an die Ladeinfrastruktur von E-Fahrzeugen für neue Gebäude und für Gebäude, die in erheblichem Umfang renoviert werden, gestellt. 

Car charging on ChargePoint CP6000

Was genau sind die EU-Anforderungen für die E-Mobilität? 

Die EU-Richtlinie für Gebäude (EPBD: Energy Performance of Buildings Directive) ist zwar noch nicht fertiggestellt und bedarf noch der formellen Genehmigung durch die Entscheidungsträger, aber sie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, Richtlinien einzuführen, die klare Ziele für die Ladeinfrastruktur von E-Fahrzeugen in Gebäuden, die neu gebaut oder in größerem Umfang renoviert werden, vorgeben.  

Insbesondere schreibt die EU-Gebäuderichtlinie folgendes vor:

  • Bei neuen und umfassend renovierten, gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als fünf Parkplätzen muss mindestens eine E-Ladestation pro fünf Parkplätze vorhanden sein, oder 50 % der PKW-Parkplätze müssen mit einer Vorverkabelung (Leitungen für Elektrokabel) ausgestattet sein, um die zukünftige Installation von Ladestationen zu erleichtern.
  • Ab dem 1. Januar 2027 muss bei allen gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 20 Parkplätzen mindestens eine E-Ladestation pro zehn Parkplätze vorhanden sein, oder 50 % der PKW-Parkplätze müssen mit einer Vorverkabelung ausgestattet sein, um die zukünftige Installation von Ladestationen zu erleichtern.
  • Bei neuen und umfassend renovierten Wohngebäuden mit mehr als drei Parkplätzen müssen 50 % der Parkplätze mit einer Vorverkabelung ausgestattet sein, um die zukünftige Installation von Ladestationen zu erleichtern.
  • Darüber hinaus müssen alle Ladestationen, die im Rahmen der Gebäuderichtlinie installiert sind, intelligentes Laden ermöglichen.
  • Diese Richtlinie gilt zwar in allen EU-Mitgliedstaaten, die einzelnen Länder können jedoch weitere Vorschriften erlassen.

Trotz der sehr spezifischen Baustandards, insbesondere in Bezug auf die Art der Immobilie, liegt der Vorteil klar auf der Hand: Wenn Sie eine E-Ladeinfrastruktur implementieren, ziehen Sie zum einen eine wachsende demografische Anzahl umweltbewusster Mieter an und steigern zum anderen den Wert der Immobilie. Außerdem bieten die Europäische Union und die Mitgliedstaaten finanzielle Anreize wie Zuschüsse und Steuerermäßigungen an, um sowohl die Bauherren als auch die Mieter bei der Finanzierung einer Ladestation zu unterstützen. 

Fördermittel für Ladestationen in der EU  

Die EU unterstützt den Übergang zur Elektromobilität mit mehreren Förderungen, darunter etwa: 

  • Finanzierung der Installation von Ladestationen, wobei ein erheblicher Teil der Kauf- und Installationskosten abgedeckt werden kann 
  • Zuschüsse, die sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen richten, um die Vorlaufkosten für die E-Ladeinfrastruktur zu decken 

Beachten Sie jedoch, dass diese Förderungen in der Regel bestimmten Bedingungen unterliegen und nicht für Arbeiten verwendet werden können, die bereits durch EU-Vorschriften vorgeschrieben sind. Außerdem muss geprüft werden, ob Unternehmen Anspruch auf verschiedene Steuervergünstigungen oder Freibeträge für Investitionen in die E-Ladeinfrastruktur haben. Die Entwickler sollten sich darüber im Klaren sein, dass solche Förderungen ständig weiterentwickelt werden. Einige Programme laufen vielleicht in naher Zukunft aus oder ändern sich. Daher ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.  

Consultants talking

ChargePoint hilft Ihnen mit den Vorschriften und Förderungen 

Es ist von entscheidender Bedeutung, mit einem zuverlässigen Partner für E-Ladelösungen zusammenzuarbeiten, damit Sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten und die verfügbaren Fördermittel und Steuervorteile in Anspruch nehmen können. ChargePoint arbeitet mit Immobilieninvestoren, Eigentümern und Betreibern zusammen, um bei jedem Schritt eine erfolgreiche Ladeinstallation für Elektrofahrzeuge sicherzustellen: 

  • Standortdesign  Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung zum Standortdesign und beziehen dabei die Organisations- und Mitarbeiterbedürfnisse mit ein. 
  • Vorschriften und Förderungen  Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung lokaler Bauvorschriften und bei der Suche nach regionalen Förderungen, um die Installationskosten zu reduzieren.  
  • Installation.  Nehmen Sie Kontakt zu lokalen, ChargePoint-zertifizierten Auftragnehmern auf, die Ihnen dabei helfen können, die notwendige Infrastruktur zu installieren. 
  • Support  Sie können sich auf eine proaktive Überwachung und Wartung sowie auf den 24/7-Fahrersupport verlassen, sodass sich Ihre Mitarbeiter auf das konzentrieren können, was sie am besten können. 

Entdecken Sie mehr

Dieser Blog-Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die EU-Vorschriften und Förderungen für Gewerbeimmobilien. Die Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und sind nicht verbindlich.


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