Eichrecht: die neuen CP6000-Ladelösungen sind zertifiziert

Innovation Ladeinfrastruktur |

The ChargePoint 6000 series is now compliant with German measurement and calibration laws, ensuring transparency in the billing process for EV charging.

Seit dem 1. April 2023 ist die ChargePoint 6000-Serie offiziell mess- und eichrechtskonform. Damit läuft der Mess- und Abrechnungsprozess für den Endverbraucher vollständig transparent ab. Was das Mess- und Eichrecht genau regelt und warum es für die E-Mobilität unerlässlich ist: Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Seit dem 1. April 2019 ist die Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Directive, AFID) offiziell in Kraft. Was bedeutet das nun genau – für Verbraucher und Betreiber von Ladestationen?

Den „Eichstrich“ kennen viele von Bier- oder Weingläsern: Es ist der feine Strich, der die exakte Füllmenge anzeigt. Dieser Strich darf nur von offizieller Stelle angebracht werden, und nicht etwa vom Wirt selbst. Ladestationen, die nach dem deutschen Mess- und Eichgesetz zertifiziert wurden, werden im übertragenen Sinne ebenfalls mit einem Eichstrich versehen – nur mit einem wesentlich komplexeren.

Warum niemand mehr an Eichrecht vorbeikommt

Aber warum das alles? Werfen wir einen kurzen Blick auf die Treibhausgasemissionen in Deutschland. 2022 wurden rund 746 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt, davon betreffen 148 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente den Sektor Verkehr. Das sind rund 1,1 Millionen Tonnen (0,7 Prozent) über dem Wert von 2021. Und es übersteigt die im Bundesklimaschutzgesetz für 2022 zulässige Jahresemissionsmenge von 138,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente um rund neun Millionen Tonnen.

Die Suche nach alternativen Lösungen ist demnach unumgänglich. Eine oft zitierte Hürde für den Übergang zur Elektromobilität ist immer noch der Zugang zu Lademöglichkeiten. In weiterer Folge ist auch die korrekte Abrechnung der Ladevorgänge essenziell. In der Anfangsphase der Elektromobilität kam es manchmal zu Unstimmigkeiten aufgrund mangelnder Transparenz bei der Abrechnung von Ladevorgängen für E-Autos. Die Charge Point Operators (CPOs), die für die technischen Aspekte der Ladeinfrastruktur verantwortlich sind, hatten die Befugnis, die Ladevorgänge an ihren Stationen selbständig abzurechnen. Das führte wiederum zu unterschiedlichen Abrechnungsmodellen – und oft zu Unsicherheiten aufseiten der Verbraucher. Die Regelungen zum eichrechtskonformen Laden setzen dem ein Ende und bringt die Entwicklung einen wichtigen Schritt weiter.

Was regelt das Eichrecht?

Grundsätzlich legt das Mess- und Eichgesetz die Anforderungen fest, die ein Messgerät für eine bestimmte Einheit einhalten muss. Im Rahmen der E-Mobilität bedeutet das konkret, dass jeder Ladevorgang für ein Elektroauto in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet werden muss. Im „Leitfaden Eichrecht in der Elektromobilität – Herausforderungen – Lösungsansätze – Ansprechpartner“ von 2014 wird das Eichrecht in der E-Mobilität folgendermaßen definiert:

„Das Eichrecht setzt für die Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur in Deutschland wichtige Rahmenbedingungen. Im Interesse der Verbraucher formuliert das Eichrecht Vorgaben, um eine verlässliche und nachvollziehbare Abrechnung des Ladestroms zu garantieren.“

Das heißt: Beim Verkauf von Energie, ob direkt oder indirekt, ist der Nachweis einer eichrechtskonformen Messung und Aufzeichnung erforderlich. Um diese Anforderung zu erfüllen, müssen die Messgeräte den eichrechtlichen Normen entsprechen. Für die Elektromobilität und den Betrieb von Ladestationen schreibt das Gesetz eine genaue Erfassung des Stromverbrauchs und der Ladezeit vor. Ähnlich wie bei einer normalen Tankrechnung muss die Ladequittung die aktuellen Kosten pro Kilowattstunde und die Gesamtzahl der geladenen Kilowattstunden ausweisen.

Person charging using ChargePoint station

Daraus ergeben sich letztlich die Gesamtkosten für die gelieferte Strommenge. Das Eichgesetz gibt zudem Vorgaben für den sicheren und datenschutzkonformen Umgang mit den Nutzerdaten. Durchgesetzt werden diese Vorgaben durch die Mess- und Eichverordnung (MessEV). Darüber hinaus hat das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Rechtsgutachten veröffentlicht, die die Abrechnungsrichtlinien für Ladestationen umreißt. Demnach dürfen Ladestationen nicht ausschließlich nach Zeittarifen oder einer Pauschale pro Ladevorgang abgerechnet werden. Die Preise, die die Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladestationen aufrufen und abrechnen, müssen außerdem folgendermaßen gestaltet sein:

  • angemessen
  • einfach und eindeutig
  • vergleichbar
  • transparent und
  • nicht diskriminierend

Die Vorteile: davon profitieren Nutzer von Ladestationen

  • An erster Stelle dient das Eichrecht dem Schutz des Verbrauchers. Schlagend wird dieser Vorteil für Endverbrauer vor allem dann, wenn der Ladevorgang über einen Drittanbieter abgewickelt wird, zum Beispiel bei Tankstellen.
  • Geeichte Messgeräte sollen den Verbraucher vor Ungenauigkeit oder Manipulation schützen und einen transparenten Abrechnungsprozess schaffen.
  • Dank des Mess- und Eichrechts haben E-Fahrer die Möglichkeit nachzuprüfen, wie viel Strom sie beim Ladevorgang genau geladen haben.
  • Sie können weiter darauf vertrauen, dass der angezeigte Wert korrekt gemessen und abgerechnet wurde – der E-Fahrer kann sich darauf verlassen, dass er nur die Energie bezahlt, die auch tatsächlich in sein E-Auto fließt, und nicht etwa Stromverluste, die beim Ladevorgang entstehen.
  • Beginn, Ende und Dauer des Ladevorgangs müssen ebenfalls angezeigt werden, und etwaige Zusatzgebühren müssen separat ausgewiesen werden.
  • Das Eichrecht für Ladestationen schreibt außerdem die Aufbewahrung von Mess- und Datenprotokollen für jeden Ladevorgang vor, damit diese später überprüft werden können.

Das sind die Vorteile für Betreiber von Ladestationen

Auch wenn im ersten Schritt auf Betreiber von Ladestationen beim Umrüsten auf eichrechtskonforme Ladestationen Herausforderungen zukommen, überwiegen die Pluspunkte. Etwa bei der neuen ChargePoint 6000-Serie, die seit April 2023 offiziell zertifiziert ist und darüber hinaus ein umfassendes, vernetztes AC-Laden gewährleistet. Die flexible CP6000 für Unternehmen und Flotten wird im öffentlichen und halböffentlichen Bereich eingesetzt, etwa am Arbeitsplatz, im Einzelhandel oder auf Parkflächen. Wurden alle Ladestationen umgerüstet bzw. neue Ladelösungen installiert, bringt die Zertifizierung auch für Betreiber von Ladestationen viele Vorteile, denn: Langfristig kann nur so Sicherheit und Zuverlässigkeit für den Kunden geschaffen werden. Und das macht sich auf längere Sicht bezahlt.

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